Klasse B
Der klassische Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3,5t
Führerscheinklasse Klasse B – PKW
Fahrzeugbeschreibung
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A) bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge. Anhänger bis 750 kg zGM sind immer erlaubt. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter
17 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM, L
Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) + 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Sonderfahrten
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
Theorieprüfung: Erforderlich
Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten nicht bestanden). Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten nicht bestanden).
Praktische Prüfung: Erforderlich
Dauer mindestens 55 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).
Besonderheiten
- Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
- Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich.
- Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.


